Braucht die Putzfrau eine Unfallversicherung?
Ja. Allerdings nur für Berufsunfälle. Freizeitunfälle sind nur dann über die betriebliche Unfallversicherung gedeckt, wenn jemand mindestens acht Stunden pro Woche beschäftigt wird. Neben der Versicherung für Berufsunfälle müssen Sie für Ihre Putzfrau auch AHV-/IV- und EO-Beiträge zahlen. Zuständig für die Anmeldung ist die AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Am besten verlangen Sie ein Anmeldeformular für das «vereinfachte Abrechnungsverfahren».
Mehr dazu entnehmen Sie dem Merkblatt Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende. Mit der Putzfrau sollten Sie auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschliessen (Vorlage herunterladen).
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:
Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.