Hauskauf im Konkubinat: Sollen wir einen Konkubinatsvertrag aufsetzen?

«Meine Lebenspartnerin und ich wollen ein Haus im Miteigentum kaufen. Ist es sinnvoll, vertraglich zu vereinbaren, was mit dem Haus im Fall einer Trennung passieren soll?»

Ja. Denn wenn Sie und Ihre Part­ne­rin sich im Fall einer Trennung nicht darauf einigen können, dass einer der Partner das Haus übernimmt oder dass es verkauft wird, ­endet der Streit vor Gericht: Die Liegenschaft wird dann ­öffentlich oder unter den Mit­eigen­tümern versteigert. Mit einem Konkubinatsvertrag lässt sich späterer Streit vermeiden. In ­einem solchen Vertrag können Sie etwa festhalten, dass das Haus bei einer Trennung verkauft und wie der Erlös aufgeteilt werden soll.

07.02.2023

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