Namen der Mieterin geändert: Braucht es einen neuen Mietvertrag?

«Ich vermiete eine Wohnung. Die Mieterin teilte mir nun mit, dass sie ihren Mitbewohner gehei­ratet und seinen Namen angenommen hat. Muss nun der Mietvertrag angepasst werden?»

Nein. Der bisherige Mietvertrag ist unverändert gültig. Die Wohnung gilt aber ab sofort als Familienwohnung. Folgen: Ihre Mieterin kann den Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihres Ehegatten kündigen. Und Sie als Vermieter müssten eine Kündigung der Mieterin und ihrem Mann mit separater Post zustellen. Das gilt auch, wenn die Mieterin mit dem Zins im Rückstand wäre und Sie ihr eine Nachfrist ansetzen würden.

15.11.2022

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