Eingeschriebener Brief kommt nicht an – haftet die Post für meinen Verlust?

«Ich kündigte meine Wohnung mit einem eingeschriebenen Brief. Dieser kam beim Vermieter nicht an. Ich musste daher erneut kündigen und einen Nachmieter suchen. Da ich nicht fündig wurde, muss ich nun während drei Monaten den Mietzins für zwei Wohnungen zahlen. Kann ich die Post dafür belangen?»

Nein. Die Post beschränkt die Haftung beim Verlust von eingeschriebenen Briefen auf 500 Franken. Und sie kommt gemäss ihren Geschäftsbedingungen nur für Schäden am Inhalt der Sendung auf, nicht aber für Folgeschäden. Bei Ihren doppelten Mietzinszahlungen handelt es sich um einen solchen Folgeschaden.

29.03.2022

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