Brillengläser: Muss die Krankenkasse zahlen?

«Ich hatte im letzten Herbst eine Augenoperation und musste danach eine neue Brille kaufen. Die Kranken­kasse beteiligte sich mit je 180 Franken an den Kosten für die Brillengläser. Meine Sehkraft verbesserte sich seither. Deshalb kaufte ich kürzlich eine neue Brille. Muss sich die Kasse wieder an den Kosten beteiligen?»

Nein. Die obligatorische Grundversicherung zahlt bei bestimmten Krank­heiten und nach Augenoperationen für neue Brillen­gläser oder Kontaktlinsen – allerdings nur höchstens 180 Franken pro Auge und Jahr. Und massgebend ist nicht das Kalenderjahr. Wer etwa am 30. September eine neue Brille kauft, erhält von der Krankenkasse frühestens im Oktober des Folgejahrs wieder Geld für neue Gläser. Bei Ihnen ist diese Frist noch nicht ab­gelaufen. Daher müssen Sie die neuen Gläser selber zahlen.

13.05.2020

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