Corona: Isolation bei Stellenantritt –gehe ich leer aus?

«Kurz nach Antritt einer neuen Arbeitsstelle bin ich am Coronavirus erkrankt und musste für zehn Tage in die Isolation. Der Arbeit­geber will mir für diese Zeit keinen Lohn zahlen. Zu Recht?»

Ja. In den ersten drei Mo­naten des Arbeitsverhältnisses haben Angestellte bei krankheitsbedingten Ausfällen keinen Lohn zugut – es sei denn, sie wurden von vornherein für mehr als drei Monate angestellt. Wer sich wegen Corona in Isolation begeben musste, erhält auch keine Erwerbsersatzentschädigung.

11.05.2021

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