Corona-Test: Darf das Labor das Resultat melden?

«Ich habe einen Corona-­Test machen lassen. Das Ergebnis war negativ. Das Labor gab den Befund trotzdem und ohne mein Einverständnis an den Kantonsarzt weiter. Durfte es das?»

Ja. Ärzte, Spitäler und Laboratorien sind gesetzlich verpflichtet, Testergebnisse zu übertragbaren Kran­k­heiten wie Covid-19 dem Kantonsarzt und teils auch dem Bundesamt für Gesundheit zu melden. Die getestete Person muss dazu keine ­Erlaubnis geben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Befund positiv oder ­negativ ausfiel. Die Laboratorien müssen ihn innert zwei Stunden telefonisch dem Kantonsarzt und dem Bundesamt melden – samt den wichtigsten Personalien des Getesteten. 

13.05.2020

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