Darf das Betreibungsamt die Auskunft verweigern?

«Ich wurde in der Vergangenheit mehrmals betrieben. Neulich fragte ich beim Betreibungsamt nach, ob noch Betreibungen gegen mich offen seien. Am Telefon wollte man mir aber keine Auskunft geben. Ist das zulässig?»

Ja. Das Betreibungsamt ist nicht verpflichtet, Ihnen am Telefon eine Antwort zu geben. Am besten verlangen Sie die gewünschte Auskunft schriftlich, samt Beilage einer Kopie von Pass oder Identitätskarte. Oder Sie gehen persönlich beim Betreibungsamt vorbei.

08.03.2022

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