Darf der Arbeitgeber eine Meldung machen?

«Ich bin zurzeit arbeitsunfähig. Mein Chef ­teilte mir mit, er werde bei der IV-Stelle eine Meldung zur sogenannten Früherfassung ­machen. Darf das der Arbeitgeber?»

Ja. Die Früherfassung ist eine Präventivmassnahme bei Personen mit ersten Anzeichen einer Invalidität. Sie hat das Ziel, den betroffenen Personen mit Hilfe von geeigneten Massnahmen einen Verbleib im Arbeitsprozess oder eine rasche Wiedereingliederung zu ermöglichen und damit die drohende Invalidität abzuwenden. Nicht nur die betroffene Person selber kann eine Meldung zur Früherfassung an die IV-Stelle machen, sondern auch etwa ihr Arbeitgeber oder Arzt, ein im gleichen Haushalt lebendes Familienmitglied, Versicherungen oder das Sozialamt. Details entnehmen Sie dem Merkblatt «Früh­erfassung und Frühintervention» im Internet ­unter .

03.09.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: