Darf der Arbeitgeber einem Lehrling ein Zwischenzeugnis ­verweigern?

«Ich bin Lehrling im zweiten Lehrjahr und habe von meinem Lehrmeister ein Zwischenzeugnis verlangt. Er weigert sich aber, eines auszustellen. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Im Gegensatz zu normalen Angestellten, die grundsätzlich jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen können, haben Lehrlinge während der ganzen Lehrzeit keinen ­solchen Anspruch. Der ­Arbeitgeber muss Ihnen höchstens dann ein Zwischenzeugnis ausstellen, wenn ein vorzeitiger Lehr­abbruch droht. Oder kurz vor dem Ende der Lehre, wenn Sie mit der Stellensuche beginnen müssen.

11.09.2018

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