Muss ich den Lohnabzug für einen von mir verursachten Schaden akzeptieren?

«Ich bin als Sanitär angestellt. Mir passierte ein Fehler, als ich die Waschmaschine eines Kunden anschliessen wollte. Es gab einen Kurzschluss, nachher war die Waschmaschine defekt. Die Betriebshaftpflichtversicherung meines Arbeitgebers übernimmt den Schaden abzüglich eines Selbst­behalts von 1000 Franken. Mein Chef will mir jetzt fünf Monate lang jeden Monat 200 Franken vom Lohn abziehen. Muss ich das akzeptieren?»

Höchstens zum Teil. Es kommt darauf an, ob Sie leicht oder grob fahrlässig handelten. Bei leichter Fahrlässigkeit wäre kein Lohnabzug zulässig, bei grober Fahrlässigkeit hingegen schon. Ihr Lohn dürfte aber nur so weit gekürzt werden, wie er das Existenzminimum überschreitet. Ausnahme: Wer dem Arbeitgeber absichtlich Schaden zugefügt hat, muss sich einen Lohnabzug gefallen lassen, der das Existenzminimum reduziert.

22.02.2022

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