Darf der Arzt die Krankengeschichte weiterleiten?

«Ich habe eine neue Stelle in Aussicht. Mein zukünftiger Arbeitgeber möchte mich zum Vertrauensarzt schicken, um abzuklären, ob ich gesund bin. Darf der dem Betrieb Angaben über meinen Gesundheitszustand machen?»

Nein. Der Vertrauensarzt untersteht dem Arzt­geheimnis. Er darf dem ­Betrieb nur allgemein mit­teilen, ob Sie für die Stelle aus ärztlicher Sicht geeignet sind. Zur Weitergabe von detaillierteren medizinischen Informationen oder Unterlagen braucht er Ihr ausdrückliches Einverständnis. 

11.12.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: