Darf der Beistand das Haus verkaufen?

«Mein Onkel ist pflegebedürftig. Er hat einen Beistand, der sich um seine finanziellen ­Angelegenheiten kümmert. Mein Onkel hat nicht mehr genug Geld zum Leben. Deshalb möchte der Beistand jetzt sein Haus ver­kaufen. Darf er das?»

Ja. Der Beistand darf eine Liegenschaft aber nur mit dem Einverständnis der verbeiständeten Person oder mit der Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde Kesb verkaufen. Das Einverständnis des Ver­beiständeten genügt, wenn er urteilsfähig und durch die Beistandschaft nicht in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Andernfalls ist ein Hausverkauf nur mit der Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde möglich. 

27.10.2020

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