Darf der Chef den Zügeltag in der Kündigungsfrist verweigern?
Nein. Die Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag ist ungültig. Das Gesetz gibt den Angestellten einen Anspruch auf die «üblichen freien Stunden und Tage» zur Erledigung von dringenden persönlichen Angelegenheiten. Das sind etwa Arztbesuche oder eben ein Wohnungswechsel – und zwar auch während der Kündigungsfrist. Diese Bestimmung ist zwingend und darf nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden.
Der Anspruch auf die üblichen freien Stunden und Tage bedeutet aber noch nicht, dass die ausgefallenen Stunden und Tage vom Betrieb bezahlt werden müssen. Dies ist abhängig vom konkreten Arbeitsverhältnis, dem Abwesenheitsgrund und der Dringlichkeit sowie der vertraglichen Regelung.
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Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
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Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.