Darf der Chef die Kompensation verweigern?

«Ich habe meine Stelle gekündigt. Während der Kündigungsfrist möchte ich meine Überstunden kompensieren. Mein Chef will mir die Überstunden aber auszahlen. Muss ich das ­akzeptieren?»

Ja. Eine zeitliche Kom­pensation von Überstunden ist nur möglich, falls beide Vertragspartner – also Arbeitgeber und Angestellter – damit einverstanden sind. Wenn vertraglich nichts anderes abgemacht wurde, muss Ihnen der Arbei­tgeber die Überstunden mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent auszahlen.

30.05.2020

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