Darf der Käufer einen befristeten Mietvertrag kündigen?
Ja. Ein befristeter Vertrag ist zwar grundsätzlich nicht kündbar, solange die Mieter stets pünktlich zahlen und sich auch gegenüber Nachbarn vertragskonform verhalten. Beim Verkauf eines vermieteten Hauses läuft das Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer deshalb normal weiter.
Die Ausnahme ist aber: Der neue Eigentümer ist dann nicht an die feste Vertragsdauer gebunden, wenn er dringenden Eigenbedarf für sich selber oder für nahe Angehörige geltend macht. Dann kann er unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen.
Immerhin könnten Sie in einem solchen Fall vom bisherigen Vermieter Schadenersatz verlangen. Und Sie könnten bei der Schlichtungsbehörde eine Mieterstreckung beantragen.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.