Darf der Nachbar das Auto warm laufen lassen?

Mein Nachbar lässt im Winter jeden Morgen seinen Wagen fast 10 Minuten lang warm laufen. Er sagt, er könne so die Scheiben einfacher vom Eis freikratzen und friere beim Losfahren nicht. Darf er das Auto warm laufen lassen?

Nein. Die Verkehrsregelnverordnung verbietet das unnötige Vorwärmen und Laufenlassen des Motors bei stillstehenden Fahrzeugen. Das gilt auch im Winter, wenn es kalt ist und die Scheiben zugefroren sind. Damit lässt sich ein langes Laufenlassen des Motors nicht rechtfertigen. Wenn Sie Anzeige erstatten, droht Ihrem Nachbarn eine Busse von 60 Franken.

23.03.2016

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