Darf der neue Eigentümer den Parkplatz vorzeitig kündigen?

«Ich habe einen Autoeinstellplatz gemietet. Vertraglich wurde eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten vereinbart. Vor zwei Monaten verkaufte der Vermieter seine Wohnung und den Einstellplatz. Der neue Eigentümer kündigte mir jetzt den Einstellplatz mit einer Frist von zwei Wochen. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Das Mietverhältnis läuft normal ­weiter, denn der Mietvertrag für den ­Parkplatz ging automatisch an den Käufer der Wohnung über. Will der neue Eigen­tümer Ihnen ­kündigen, muss er die ver­ein­barte Kün­digungsfrist ­ein­halten. Gemäss Gesetz hätte der Käufer mit einer Frist von zwei ­Wochen auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer kündigen können, wenn er das nach dem Kauf auf den frü­hest­­mög­lichen Termin getan hätte. Jetzt, zwei Monate ­später, ist es dafür aber zu spät.

21.02.2023

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