Darf der Preis für eine Reise nachträglich erhöht werden?
Nein. Der Preis für eine gebuchte Pauschalreise darf nach Vertragsabschluss nur dann erhöht werden, falls dies in den Vertragsbestimmungen ausdrücklich vorgesehen ist und dort genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises gemacht werden. Dieser muss dann mindestens drei Wochen vor der Abreise mitgeteilt werden. Ein Aufschlag wäre zudem nur in den folgenden Fällen zulässig: wegen gestiegener Treibstoffkosten oder Gebühren sowie bei geändertem Wechselkurs. Bei einem Zuschlag von mehr als zehn Prozent können Konsumenten vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.