Darf der Preis für eine Reise nachträglich erhöht werden?

«Ich habe eine mehrtägige Schiffsreise gebucht. Der Veranstalter teilte mir jetzt mit, dass er den Preis für die Reise erhöht. Im Vertrag fehlt ein Hinweis auf mögliche Preis­aufschläge. Muss ich den Zuschlag trotzdem zahlen?»

Nein. Der Preis für eine gebuchte Pauschalreise darf nach Vertragsabschluss nur dann erhöht werden, falls dies in den Vertragsbestimmungen ausdrücklich vorgesehen ist und dort genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises gemacht werden. Dieser muss dann mindestens drei Wochen vor der Abreise mitgeteilt werden. Ein Aufschlag wäre zudem nur in den folgenden Fällen zulässig: wegen gestiegener Treibstoffkosten oder Gebühren sowie bei geändertem Wechselkurs. Bei einem Zuschlag von mehr als zehn Prozent können Konsumenten vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen.

19.04.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: