Darf der Vermieter das Geld behalten?

«Ich bin Mieter und habe zu viel A-Konto-Neben­kosten bezahlt. Der Vermieter möchte die zu viel bezahlten Beiträge zurückbehalten, sie seien für die getätigten Reparaturen. Ist das erlaubt?»

Nein. Als Nebenkosten ­zulässig sind nur diejenigen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, die mit der Benutzung der gemieteten Sache zusammenhängen. Reparaturkosten dürfen hingegen nicht als Nebenkosten auf die Mieter ab­gewälzt werden.

Erstattet der Vermieter die zu viel bezahlten Akontozahlungen nicht zurück, können Sie das Geld bei der Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen an Ihrem Wohnort einklagen. Das Verfahren vor dieser Behörde ist kostenlos.

02.11.2016

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: