Darf der Vermieter mich hinhalten?

«Ich habe meine Wohnung ausserterminlich gekündigt und dem Vermieter einen Ersatzmieter vorgeschlagen, der die Wohnung übernehmen wollte. Der unterschrieb den Vertrag aber nicht, weil der Vermieter von ihm einen deutlich ­höheren Mietzins verlangte. Zwei Wochen später bot ihm der Vermieter die Wohnung dann doch zu den bisherigen Bedingungen an. Mein Nachmieter hat aber kein Interesse mehr. Muss ich jetzt bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzahlen?»

Nein. Der Sinneswandel ­Ihres Vermieters kommt zu spät. Laut Gesetz ist der Mieter bei einer ausser­terminlichen Kündigung von seinen Verpflichtungen befreit, wenn er dem Vermieter einen ­zumutbaren und zahlungsfähigen Ersatzmieter vorschlägt, der bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

Das heisst: Der Vermieter darf vom Ersatzmieter höchstens einen leicht höheren Mietzins verlangen, sofern sich der Aufschlag recht­fertigen lässt. Der ausziehende Mieter muss nicht weiterzahlen, wenn der ­Vermieter vom vor­geschlagenen Ersatzmieter einen viel höheren Mietzins verlangt und der Interessent deswegen vom Vertrags­abschluss absieht.

05.05.2020

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