Darf der Vermieter Wohnungsbesichtigungen nach Belieben durchführen?

«Ich habe die Wohnung gekündigt. Nun teilte mir der Vermieter mit, dass nächste Woche am Freitag diverse Interessenten zu einer Wohnungsbesichtigung vorbeikommen würden – und zwar von morgens bis abends. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Ein Mieter muss dem Vermieter zwar gestatten, die Wohnung zu be­sichtigen, wenn dies für die Wiederver­mietung notwendig ist. Besichtigungen müssen aber rechtzeitig angekündigt ­werden und der Vermieter muss auf den Mieter Rücksicht nehmen. Das heisst: Der Vermieter muss die Wohnungsbesich­tigungen einige Tage im Voraus mit dem ­Mieter absprechen. Eine Woche Voran­kündigung genügt. Der Mieter muss aber an diesem Tag zu Hause sein können. Er kann zudem darauf bestehen, dass er nicht stundenlang gestört wird.

15.03.2022

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