Darf der Verwalter den Stichentscheid fällen?

«Ich besitze eine Eigentumswohnung in einer Liegenschaft mit sechs Wohnungen. An der Eigentümerversammlung letzte Woche stimmten bei der Beschlussfassung über ein Geschäft drei Eigentümer dafür und drei dagegen. Der Verwalter, der auch Eigentümer ist, fällte dann einen Stichentscheid. Muss ich das akzeptieren?»

Es kommt auf das Reglement an. Wenn gleich ­viele Stimmen für und gegen ein Anliegen abgegeben werden, kann grundsätzlich kein Beschluss zustandekommen. Pattsituationen können die Eigentümer aber umgehen, indem sie im Reglement ein Vorgehen festhalten. Das sind die Möglichkeiten:

Ein Vorsitzender wird gewählt, der den Stichentscheid fällt.

Der Verwalter, der auch Eigentümer ist, hat den ­Stichentscheid.

Das Wertquotenmehr zählt. Bei kleinen Gemeinschaften kann das aber zur Folge haben, dass sich immer die gleichen Eigentümer mit der höheren Wertquote durchsetzen. 

24.04.2018

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: