Darf der Verwalter den Stichentscheid fällen?
Es kommt auf das Reglement an. Wenn gleich viele Stimmen für und gegen ein Anliegen abgegeben werden, kann grundsätzlich kein Beschluss zustandekommen. Pattsituationen können die Eigentümer aber umgehen, indem sie im Reglement ein Vorgehen festhalten. Das sind die Möglichkeiten:
Ein Vorsitzender wird gewählt, der den Stichentscheid fällt.
Der Verwalter, der auch Eigentümer ist, hat den Stichentscheid.
Das Wertquotenmehr zählt. Bei kleinen Gemeinschaften kann das aber zur Folge haben, dass sich immer die gleichen Eigentümer mit der höheren Wertquote durchsetzen.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.