Darf die 14-jährige Tochter am Samstag arbeiten?

Unsere Tochter ist 14 und möchte in der schulfreien Zeit ein Taschengeld verdienen. Dazu könnte sie jeden Samstag von 9 bis 12 Uhr in einem Lebensmittelladen Gestelle einräumen und Regale abstauben. Ist das erlaubt?

Ja. Zwar ist eine Beschäftigung von Jugendlichen grundsätzlich erst ab 15 Jahren zulässig. Ab Alter 13 dürfen Jugendliche aber bereits leichte Arbeiten ausführen. Wichtig ist, dass diese keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugend­lichen haben. Auch der Schulbesuch bzw. die schulischen Leistungen dürfen nicht darunter leiden.

Zudem gilt: Während der Schulzeit dürfen Jugendliche ab 13 Jahren für maximal 3 Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche eingesetzt werden. In den Schulferien dürfen 13-Jährige höchstens während der Hälfte der Ferien arbeiten: Dann ist die Höchstarbeitszeit auf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche begrenzt. Unter den gegebenen Umständen steht einer Anstellung Ihrer Tochter am Samstag somit nichts entgegen.

Weitere Infos dazu gibt es beim Staatssekretariat für Wirtschaft.

18.11.2015

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