Darf die Apotheke das Medikament verweigern?

«Ich nehme Medika­mente gegen hohen Blutdruck. Vor gut einem Jahr stellte mir der Arzt ein Dauerrezept aus. Nun wollte ich in Bern neue Medikamente besorgen. Der Apotheker gab sie mir aber nicht. Seine Begründung: Das Rezept sei abgelaufen. Stimmt das?»

Ja. Die Gültigkeitsdauer von Dauerrezepten ist ­kantonal unterschiedlich geregelt. Im Kanton Bern ist sie auf ein Jahr begrenzt, sofern keine Gültigkeitsdauer auf dem Rezept steht. Ihr Arzt sollte Ihnen deshalb ein neues Rezept ausstellen. 

10.06.2020

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