Darf die Arbeitslosenkasse meinen Arbeitgeber ausfragen?
Ja, sie ist dazu verpflichet. Denn wer selbstverschuldet arbeitslos wird, bekommt bis zu 60 Tage lang kein Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenkasse muss daher prüfen, ob Ihre Arbeitslosigkeit allenfalls selbstverschuldet ist. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für Sie besteht dabei eine Mitwirkungspflicht.
Eine Arbeitslosigkeit gilt etwa dann als selbstverschuldet, wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch sein Verhalten einen berechtigten Anlass zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses gab. Ein allfälliges Fehlverhalten muss der arbeitslosen Person aber nachgewiesen werden können, blosse Behauptungen des Arbeitgebers reichen nicht aus.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.