Darf die Bank Auskunft verweigern?

«Mein Vater ist gestorben. Den Erbschein habe ich bereits erhalten. Nun möchte ich die Bewegungen auf dem Bankkonto meines Vaters einsehen. Die Bank will mir aber nur Einsicht in die Kontobewegungen nach dem Tod des Vaters gewähren. Zu Recht?»

Nein. Als Erbe haben Sie dasselbe Einsichtsrecht, wie Ihr verstorbener Vater es hatte. Ihr Einsichtsrecht erstreckt sich auf sämtliche Kontobewegungen. Allerdings kann die Bank allenfalls ihre Aufwendungen für das Erstellen von Kopien in Rechnung stellen. 

01.10.2019

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