Darf die Chefin kurzfristig arbeitsfreie Tage anordnen?

«Ich arbeite in einer Bäckerei. Wir hatten in letzter Zeit viel zu tun, ich leistete daher viele Überstunden. Gestern rief mich meine Chefin an und sagte, ich müsse heute freinehmen. Ist das rechtens?»

Nein. Laut dem Gesamtarbeitsvertrag im Bäckergewerbe werden Überstunden zwar durch Freizeit abgegolten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ­wurde. ­Der Betrieb darf den Zeitpunkt der Kompen­sation einseitig bestimmen. Im Normalfall muss er die Kompensation der Überstunden aber mindestens eine ­Woche vorher anordnen. Ausnahmsweise kann auch eine kürzere Ankündigungsfrist ausreichend sein. Entscheidend ist jeweils, ob der Angestellte die Freizeit sinnvoll ­organisieren kann.

25.10.2022

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