Brille beim Ballsport zerstört: Darf die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern?

«Ich bin Sportlehrer. Im Turnunterricht traf mich ein Ball am Kopf. Meine Brille ging kaputt. Die Privathaftpflichtversicherung des Schülers beziehungsweise seiner Eltern will den Schaden nicht übernehmen. Zu Recht?»

Ja. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nur, wenn der Versicherte haftpflichtig ist. Und das ist einzig dann der Fall, wenn er den Schaden fahrlässig oder absichtlich verursacht hat. Das war bei Ihnen nicht der Fall. Bei Ballsportarten kann ein solches Missgeschick vorkommen. Wer mitspielt, nimmt ein gewisses Risiko in Kauf und muss allfällige Schäden meist selber tragen.

25.01.2022

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