Darf die Hecke des Nachbarn höher wachsen als zuvor?

«Ich wohne im Kanton Luzern. Mein Nachbar schüttete sein Grundstück künstlich auf und pflanzte an der Grundstückgrenze eine Hecke. Darf sie gleich hoch wachsen, wie das ohne Aufschüttung der Fall gewesen wäre?»

Nein. Bei einer künstlichen Terrainerhöhung gilt der ursprünglich gewachsene ­Boden als Ausgangspunkt für die Messung der erlaubten Maximalhöhe von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Die Höhe der künstlichen Aufschüttung wird also­ mit­berücksichtigt. Im Kanton Luzern dürfen Grünhecken bis 50 Zentimeter an die Grundstückgrenze gesetzt werden. Die ­erlaubte Maximalhöhe beträgt das ­Doppelte des Abstands.

12.09.2023

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