Darf die Zeugin die Aussage verweigern?

«Mein Nachbar beschimpfte mich und wurde tätlich. Ich zeigte ihn an. Seine Lebens­partnerin beobachtete den Vorfall. Ich hoffe, dass sie im Strafverfahren als Zeugin vorgeladen wird. Darf sie die Aussage dann verweigern?»

Ja. Zwar muss die Partnerin Ihres Nachbarn einer allfälligen Vorladung der Strafbehörde Folge leisten. In einem Strafprozess darf der Lebenspartner der beschuldigten Person aber die Aussage verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben auch etwa Ehegatten und Ex-Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister sowie Väter oder Mütter von gemeinsamen Kindern.

26.10.2021

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