Darf die Versicherung den Gang vor Gericht verweigern?

«Ein Handwerker schuldet mir rund 1000 Franken Schadenersatz. Er verweigert die Zahlung. Deshalb meldete ich den Fall bei meiner Rechtsschutzversicherung an. Sie will mir den Schaden vergüten – aber nicht gegen den Handwerker vorgehen. Muss ich akzeptieren, dass der Schaden­verursacher ungeschoren davonkommt?»

Ja. Wenn eine Rechtsschutzversicherung zum Schluss kommt, dass der Kunde zwar im Recht ist, es aber viel zu teuer käme, seinen Anspruch vor Gericht zu ­erkämpfen, kann sie ihm den Schaden ­ersetzen. Solche Zahlungen sind für die Rechtsschutzversicherer oft günstiger als der Versuch, das Geld auf dem Gerichts- und Betreibungsweg ­einzutreiben.

13.09.2022

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