Darf die Vorholzeit einfach gestrichen werden?

«In unserem Betrieb haben wir zwischen Weihnachten und Neujahr sowie am Freitag nach Auffahrt frei. Diese Brückentage verdienen wir uns, indem wir täglich einige Minuten länger arbeiten. Nun war ich ein paar Wochen krank. Mein Arbeitgeber will mir die Vorholzeit für die Dauer meiner Krankheit nicht gutschreiben. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Ist ein Arbeitnehmer krank, muss ihm die Arbeitszeit gutgeschrieben werden, die er geleistet hätte, wenn er gearbeitet hätte. Das gilt auch für vertraglich ­vereinbarte Vorholzeit. Sollten Sie zwischen Weihnachten und Neujahr erkranken, ­haben sie aber kein zweites Mal Anspruch auf Lohn.

09.10.2018

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