Darf er die Alimente reduzieren?
Eventuell schon. Unterhaltsbeiträge können auf das Begehren Ihres Ex-Mannes durch das Gericht abgeändert werden, wenn sich die massgebenden Verhältnisse seit der Scheidung dauernd, erheblich und nicht vorhersehbar veränderten. Diese Voraussetzungen können erfüllt sein, wenn Ihr Ex-Mann die Schweiz definitiv verlässt und im Ausland tatsächlich weniger verdient.
Denn die bisherigen Alimente basieren auf seinem Einkommen und den Ausgaben in der Schweiz. Im Ausland sind aber oft nicht nur die Löhne tiefer, sondern auch die Lebenskosten. Deshalb führt ein tieferes Einkommen nicht zwingend zu weniger Alimenten.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.