Darf ich als Sozialhilfebezüger auf mein Erbe verzichten?

«Ich bin auf Sozialhilfe angewiesen. Kürzlich ist meine Mutter gestorben. Kann ich zu­gunsten meiner Geschwister auf meinen ­Erbteil verzichten?»

Ja, Sie dürfen die Erbschaft ausschlagen. Sie riskieren dann aber, dass Ihnen die Sozialhilfe gekürzt oder gestrichen wird. Der Grund: Wenn Sie das Erbe ausschlagen und auf Geld verzichten, das Sie für ­Ihren Lebensunterhalt aufwenden könnten, verstossen Sie ­gegen die Pflicht zur Minderung Ihrer Unterstützungsbedürftigkeit. 

10.11.2020

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