Darf ich das alleinige Benützungsrecht abtreten?

«Ich besitze eine Wohnung im Stockwerkeigentum und habe das ausschliessliche Nutzungsrecht an einem Hobbyraum. Diesen Raum benötige ich nicht mehr, ein anderer Eigentümer wäre daran interessiert. Kann ich mein Benützungsrecht an ihn übertragen?»

Ja. Sie dürfen ein reglementarisch eingeräumtes alleiniges Benützungsrecht einem anderen Stockwerk­eigentümer verkaufen, sofern dies im Reglement nicht ausdrücklich verboten ist. Die Einwilligung der Eigentümerversammlung müssten Sie nur dann einholen, wenn dies das Reglement explizit verlangt.

Übrigens: Einem aussenstehenden Dritten dürften Sie Ihr Sondernutzungsrecht nur mit Zustimmung der Versammlung übertragen. Kein Problem wäre die Vermietung: Wer ein alleiniges Benützungsrecht an einem Hobbyraum oder einem Parkplatz hat, darf diese ohne Weiteres vermieten.

09.04.2023

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