Darf ich das Geld für die Badrenovation zurückbehalten?

«Ich habe einen Handwerker mit der Renovation meines Badezimmers beauftragt. Die Arbeiten wurden mangelhaft ausgeführt, der Handwerker muss nachbessern. Ist es unter diesen Um­ständen erlaubt, die Rechnung erst dann vollständig zu begleichen, wenn die Mängel behoben sind?»

Ja. Solange der Vertrag nicht korrekt erfüllt wurde, können Sie die für das Beheben der Mängel mutmasslich anfallenden Kosten zurückbehalten. Wichtig: Mängel muss man sofort rügen – aus Beweisgründen am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Einen Musterbrief «Mängelrüge Handwerkerauftrag» finden Sie im Internet auf www.ktipp.ch.

14.02.2023

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