Darf ich die Eier behalten?

«Kürzlich befand sich eine für eine andere Adresse bestimmte Eierlieferung der Firma Eiermaa in meinem Milchkasten. Darf ich die Eier behalten?»

Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Empfänger unbestellter Ware müssen den Absender nicht benachrich­tigen. Sie können mit der Ware machen, was sie wollen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Die Eier landeten aber offensichtlich irrtümlich in ihrem Milchkasten. Sie müssen daher die Firma Eiermaa informieren und ihr die Möglichkeit geben, die Eier bei Ihnen abzuholen.

17.01.2023

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