Darf ich die Zahlung verweigern? 

«Nach Ablauf der Garantie ging meine Kaffee­maschine kaputt und musste repariert werden. Nachher funktionierte sie immer noch nicht ­richtig. Deshalb schickte ich sie erneut ein. Das Geschäft verlangt nun, dass ich zuerst die Rechnung für den ersten Reparaturversuch ­zahle. Erst danach werde man die Maschine nochmals anschauen. Darf ich die Zahlung der ersten ­Reparaturrechnung vorderhand verweigern?»

Ja, denn der erste Reparatur­versuch war ja nicht erfolgreich. Deshalb schulden Sie kein Geld. Zahlen müssen Sie die Reparatur erst dann, wenn sie sorgfältig ausgeführt wurde und Ihre Kaffee­maschine wieder funk­tioniert.

 

04.04.2017

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