Habe ich bei meiner Pensionierung Anrecht auf ein Arbeitszeugnis?
Ja. Laut Gesetz haben Angestellte jederzeit einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses gibt Auskunft über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und äussert sich zu den Leistungen und zum Verhalten des Angestellten. Sinn und Zweck des Arbeitszeugnisses ist es, dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche Fortkommen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erleichtern.
Weigert sich Ihr Arbeitgeber, ein Zeugnis auszustellen, können Sie Ihren Anspruch bei der Schlichtungsbehörde am Arbeitsort oder am Geschäftssitz Ihres Arbeitgebers einklagen. Das Verfahren ist kostenlos.
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Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.