Darf ich eine deutsche Gebrauchsanleitung verlangen?

«Kürzlich kaufte ich in Zürich einen Standmixer. Dem ­Gerät war nur eine Bedienungsanleitung auf ­Englisch beigelegt. Ich verstehe sie nicht. Habe ich Anspruch auf eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache?»

Ja. Bedienungsanleitungen müssen in der Amtssprache des Landesteils abgefasst sein, in dem das verkaufte Produkt voraussichtlich verwendet wird. Da Sie den Standmixer in der Deutschschweiz kauften, können Sie eine deutsche Gebrauchsanleitung nach­fordern. Das muss für Sie kostenlos sein. (

10.03.2020

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