Darf ich fristlos kündigen?

«Einer meiner Angestellten hatte letzte Woche Ferien. Am Montag nach den Ferien blieb er unentschuldigt der Arbeit fern und erschien erst am Dienstag wieder. Darf ich ihn jetzt fristlos entlassen?»

Nein. Eine fristlose Kündigung ist nur bei besonders schwerwiegenden Verfehlungen eines Mitarbeiters gerechtfertigt. Das Vertrauensverhältnis muss so fundamental gestört sein, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Das ist bei einem Tag unentschuldigter Abwesenheit noch nicht der Fall. Wohl aber etwa dann, wenn ein Angestellter eine ganze ­Woche lang unentschuldigt der Arbeit fernbleibt. Gemäss Bundesgericht war etwa auch die fristlose Entlassung eines Sicherheitswärters einer Gleisbaustelle, der drei Tage lang unentschuldigt nicht zur Arbeit erschien, gerechtfertigt. Denn aufgrund ­seiner verantwortungsvollen Position wäre eine rechtzeitige Abmeldung besonders wichtig gewesen. In Ihrem Fall sollten Sie den Mitarbeiter zuerst ermahnen. Bleibt dies wirkungslos, wäre eine fristlose Entlassung wohl zulässig. 

22.01.2019

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