Darf ich grundlos aus dem Verein ausgeschlossen werden?
Es kommt auf die Vereinsstatuten an. Wenn diese ausdrücklich vorsehen, dass der Ausschluss eines Mitglieds ohne Begründung zulässig ist, können Sie wenig dagegen tun.
Das heisst aber nicht, dass ein Verein ein Mitglied willkürlich ausschliessen darf. Unzulässig ist ein Ausschluss ohne Angaben von Gründen, wenn er rechtsmissbräuchlich erfolgt oder wenn er gegen vereinsinterne Verfahrensbestimmungen verstösst. Das wäre etwa dann der Fall, wenn das Vereinsmitglied vor dem Ausschluss nicht angehört wurde. Aber auch, wenn jemand den Ausschluss beschloss, der dafür nicht zuständig war.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.