Darf ich meine 13-jährige Nichte beschäftigen?

«Ich betreibe einen Marktstand. Meine 13-jährige Nichte möchte jeweils am Samstag bei mir arbeiten und so ihr Taschengeld etwas aufbessern. Darf ich sie beschäftigen?»

Ja. Unter 15-Jährige dürfen zwar grund­sätzlich nicht beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. So dürfen Jugendliche ab 13 Jahren leichte Arbeiten ausführen. Die Arbeit darf keinen negativen Einfluss auf ihre Gesundheit, persönliche Entwicklung und ihre schulischen Leistungen ­haben. Während der Schulzeit beträgt die erlaubte Höchstarbeitszeit 3 Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche, in den Schulferien 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. 13- und 14-Jährige dürfen höchstens während der Hälfte ihrer Ferien arbeiten.

07.06.2022

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