Darf ich meinen Erbanteil verkaufen?

«Ich gehöre einer Erbengemeinschaft mit rund einem Dutzend Erben an. Wir sind uns nicht ­einig, die Situation ist mühsam. Die anderen ­Erben wollen mich auch nicht auszahlen. ­Deshalb möchte ich meinen Erbanteil am liebsten verkaufen. Ist das möglich?»

Ja. Sie können Ihren Anteil an eine andere Person abtreten – auch gegen Bezahlung. Nur dürfte sich in dieser ­Situation kaum jemand finden, der Ihnen den Gegenwert Ihres Anteils zahlt. Als Erbe können Sie aber beim Gericht jederzeit eine Teilungsklage einreichen. Dieses bestimmt dann die Erbteile – auch wenn nicht alle mit dem ­Ergebnis einig gehen.

29.01.2019

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