Darf ich meinen Erbteil dem Vater geben?

«Meine Mutter ist gestorben. Sie hat ihre Erbangelegenheiten nicht geregelt. Mein Vater hat laut Gesetz somit lediglich die Hälfte ihres Nachlasses zugut, die andere Hälfte erhalte ich. Kann ich zugunsten meines Vaters auf meinen Anteil am Erbe verzichten?»

Ja. Sie können bei der Erbteilung auf Ihren gesetz­lichen Erbanspruch verzichten und dies im Erbteilungsvertrag so festlegen. Beachten Sie: Dieser Vertrag muss schriftlich abgefasst werden, damit er rechtsgültig ist.

17.01.2023

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