Darf ich meinen Freund begleiten?

«Ein Freund von mir muss an eine Schlichtungsverhandlung beim Friedens­richter. Er möchte, dass ich ihn begleite. Ist das möglich?»

Ja. Ihr Freund kann sich von einer Ver­trauensperson begleiten lassen. Als Begleitperson dürfen Sie sich an der Verhandlung auch äussern. Gut zu wissen: Ausnahms­weise – etwa bei ausserkantonalem Wohnsitz oder wenn man krank ist – muss man nicht persönlich an der Schlichtungsverhandlung erscheinen, sondern kann sich von einem Anwalt oder einer Vertrauensperson vertreten ­lassen.

13.04.2021

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