Darf ich mich ausserhalb der Arbeitszeit auf meine Selbständigkeit vorbereiten?

«Ich werde demnächst meine Stelle kündigen und mich dann in der gleichen Branche ­selbständig machen. Mein Arbeitsvertrag enthält kein Konkurrenzverbot. Darf ich mich noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausserhalb der Arbeitszeit auf meine neue ­Tätigkeit vorbereiten?»

Ja. Vorbereitende Tätigkeiten sind zulässig. Sie dürfen etwa eine Firma gründen und ins Handelsregister eintragen, Geschäftsräumlichkeiten mieten oder Stelleninserate aufgeben. Solange Sie angestellt sind, dürfen Sie aber Ihren Arbeitgeber nicht konkurrenzieren, also beispielsweise keine Arbeitskollegen oder Kunden abwerben oder Ihre Dienste bereits öffentlich anbieten.

14.03.2023

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