Versammlung der Stockwerkeigentümer: Darf ich mich durch den Verwalter vertreten lassen?

«Ich besitze eine Wohnung im Stockwerkeigentum. Demnächst findet die Eigentümerversammlung statt. Ich kann nicht teilnehmen und möchte mich durch unseren Verwalter vertreten lassen. Ist das möglich?»

Ja. Wer nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen kann, darf sich von einem anderen Eigentümer, einem Familienmitglied, einem Aussenstehenden oder auch vom Verwalter vertreten lassen. Der Ver­treter gibt dann die Stimme für den Ver­tretenen ab. Ausnahme: Das Vertretungsrecht ist im Reglement eingeschränkt – etwa auf Stockwerkeigentümer, Familienmitglieder oder Bewohner der Liegenschaft. Die Gemeinschaft darf eine Vertretung aber nicht vollständig verbieten. Tipp: Legen Sie in der Vollmacht auch gleich fest, wie Ihr Vertreter bei den jeweiligen Geschäften abstimmen soll.

08.09.2020

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