Versammlung der Stockwerkeigentümer: Darf ich mich durch den Verwalter vertreten lassen?
Ja. Wer nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen kann, darf sich von einem anderen Eigentümer, einem Familienmitglied, einem Aussenstehenden oder auch vom Verwalter vertreten lassen. Der Vertreter gibt dann die Stimme für den Vertretenen ab. Ausnahme: Das Vertretungsrecht ist im Reglement eingeschränkt – etwa auf Stockwerkeigentümer, Familienmitglieder oder Bewohner der Liegenschaft. Die Gemeinschaft darf eine Vertretung aber nicht vollständig verbieten. Tipp: Legen Sie in der Vollmacht auch gleich fest, wie Ihr Vertreter bei den jeweiligen Geschäften abstimmen soll.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.