Genossenschaftswohnung: Darf ich mich an der Generalversammlung durch meine Tochter vertreten lassen?

«Ich wohne in einer Genossenschafts­wohnung. Demnächst findet die jährliche General­versammlung statt. Ich bin dann in den Ferien und möchte mich deshalb durch meine Tochter vertreten lassen. Ist das zulässig?»

Nein. Es sei denn, die Statuten der ­Genossenschaft lassen die ­Vertretung durch ein ­Familienmitglied ­ausdrücklich zu. Laut Gesetz kann sich ein Genossenschafter an der Generalversammlung grundsätzlich nur durch ­einen anderen Genossenschafter vertreten lassen. Ihre Tochter ist aber nicht Mitglied der ­Genossenschaft. Ein ­Vertreter benötigt übrigens eine entsprechende Vollmacht der Person, die er vertritt.

06.10.2020

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